AGB Unternehmen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der GÜSS Kalender GmbH für Unternehmen

(Stand: 1. Januar 2019)

  1. 1 Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der GÜSS Kalender GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Kunde“). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
    2. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    3. Diese AGB gelten auch für zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
    4. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
  2. 2 Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie dienen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
    2. Der Kunde kann das verbindliche Vertragsangebot telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.
    3. Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
      indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung (postalisch; Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
      indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
      indem er dem Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden nicht innerhalb vorgenannter Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
    4. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
    5. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
    6. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt.
  3. 3 Widerrufsrecht
    1. Für Kunden im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrages ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht kein Widerrufsrecht.
  4. 4 Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
    2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
    3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung innerhalb sieben Tagen, ohne jeden Abzug, zu zahlen.
    4. Zahlt der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
    5. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann der Verkäufer eine angemessene Vorauskasse verlangen.
    6. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
  5. 5 Liefer- und Versandbedingungen
    1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nicht anders vereinbart. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
    2. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.
    3. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung von Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    4. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt hat.
    5. Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem Ermessen.
    6. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an die den Transport durchführende Person, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  6. 6 Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen das Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
    2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  7. 7 Mängelhaftung / Gewährleistung
    1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel 3 Tage nach Entdeckung.
    2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der Ware beim Kunden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist die Zustimmung des Verkäufers einzuholen.
    3. Der Verkäufer haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
  8. 8 Besondere Bedingungen bei Verarbeitung und Produktion
    1. Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, dazu zählen insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.
    2. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und ein Verteidigung erforderlich sind.
    3. Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wen die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, pornographischer, beleidigender, Jugend/Kinder gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.
    4. Der Verkäufer hält sich vor, dass in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden können. Dies gilt insbesondere bei:
      geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen
      geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag
      geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages
      geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat)
      geringfügigem Versatz bei Veredelungen (z.B. Folienkaschierung, UV-Lack, Heißfolienprägung)
      Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie vom Verkäufer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
    5. Bei individuell hergestellten Produkten können aus produktionstechnischen Gründen, Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10%, nicht beanstandet werden.
  9. 9 Handelsbrauch
    1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
  10. 10 Anwendbares Recht
    1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
    3. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleich- oder nahekommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Dies gilt auch, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Zweifelfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  11. 11 Gerichtsstand
    1. Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.